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Kaufhausdetektive sind in den verschiedensten Bereichen der Eigentumskriminalität gefordert.
Beschaffungskriminalität, organisierte Bandendiebstähle, Trickbetrug, Taschendiebstahl und körperliche Angriffe zählen neben Amateurdiebstählen zu den täglichen Deliktsfeldern.
In der Gewerbeordnung (§§ 94, 129, 130 GewO 1994) ist die Rechtmäßigkeit dieses Berufes geregelt. Sonderbefugnisse für Kaufhausdetektive, wie auch für das übrige private Sicherheitsgewerbe, gibt es in der österreichischen Gesetzeslage nicht. Es empfiehlt sich im Anlassfall, den Anordnungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten und im Zweifel schnellstmöglich die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes hinzuzuziehen.
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